Baurecht in Salzburg: Bautechnikgesetz 2015, Baupolizeigesetz 1997 und OIB-Richtlinien
Eine einzige „Salzburger Bauordnung“ gibt es nicht. Was ein Bauwerk technisch erfüllen muss, steht im Salzburger Bautechnikgesetz 2015; ob und wie es bewilligt wird, im Baupolizeigesetz 1997. Eine Antwort, die das vermischt, zitiert das falsche Gesetz. Piloti ordnet jede Frage zuerst dem zuständigen Gesetz zu.
OIB-Stand laut OIB-Übersicht „Inkrafttreten der OIB-Richtlinien“: Ausgabe 2023 Stand September 2025, RL 6 Ausgabe 2025 Stand Juli 2026. Gesetzestexte aus dem RIS.
Kurz gesagt
Piloti beantwortet Fragen zu einem Salzburger Projekt aus dem Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (technische Anforderungen) und dem Baupolizeigesetz 1997 (Bewilligung und Bauanzeige) und zitiert je Frage das zuständige Gesetz. Laut OIB-Übersicht (Stand: September 2025) hat Salzburg die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt; in Kraft sind die OIB-Richtlinien 1 bis 5 in der Ausgabe 2019, für die RL 6 weist die Übersicht keine Ausgabe aus.
Was in Salzburg gilt
Für Salzburg zieht Piloti zwei Landesgesetze heran und wählt je Frage das zuständige.
- Salzburger Bautechnikgesetz 2015
- Die technischen Anforderungen an Bauwerke. Das Bewilligungsverfahren steht nicht hier, sondern im Baupolizeigesetz.
- Baupolizeigesetz 1997
- Das Verfahren: was bewilligungspflichtig ist, welche Maßnahmen bewilligungsfrei sind und wann eine Bauanzeige genügt.
- OIB-Richtlinien 1–5
- Laut OIB-Übersicht in der Ausgabe 2019 in Kraft; die Ausgabe 2023 hat Salzburg laut Übersicht nicht für verbindlich erklärt.
- OIB-Richtlinie 6
- Für Salzburg weist die OIB-Übersicht weder die Ausgabe 2019 noch 2023 oder 2025 als in Kraft aus. Wo Energieeinsparung und Wärmeschutz geregelt sind, sagt das Landesrecht.
Welches Gesetz welche Frage beantwortet
„Brauche ich für das Carport eine Bewilligung?“ ist eine Frage an das Baupolizeigesetz 1997. „Welche Anforderungen gelten für das Stiegenhaus?“ ist eine Frage an das Bautechnikgesetz 2015 und, soweit es auf sie verweist, an die OIB-Richtlinien. Piloti ordnet die Frage zuerst zu und zitiert dann das Gesetz, das sie beantwortet.
Bei der RL 6 ist Salzburg ein Sonderfall: Laut OIB-Übersicht gilt dort keine Ausgabe der Richtlinie 6 als in Kraft, auch nicht die Ausgabe 2019, die alle anderen Länder für die RL 6 übernommen hatten. Nennt Piloti für ein Salzburger Projekt eine Anforderung aus der RL 6, sagt es dazu, dass sie dort laut OIB-Übersicht nicht verbindlich ist, und verweist auf das Landesrecht.
So beantwortet Piloti eine Frage zu einem Salzburger Projekt
- 01
Frage zuordnen
Verfahren oder Technik? Danach richtet sich, ob Piloti im Baupolizeigesetz oder im Bautechnikgesetz sucht. Fehlt das Bundesland im Projekt, fragt es zuerst danach.
- 02
Ausgabe nennen
Hängt die Antwort an einer OIB-Richtlinie, nennt Piloti die Ausgabe, die in Salzburg laut OIB-Übersicht gilt: 2019 für die Richtlinien 1 bis 5.
- 03
Zitieren wie ein Bescheid
„Baupolizeigesetz 1997, § …“ oder „Salzburger Bautechnikgesetz 2015, § …“, vor dem Anzeigen gegen den Quelltext geprüft und aus dem RIS an der markierten Stelle geöffnet.
Gut zu wissen
Ob ein Vorhaben bewilligungspflichtig ist, bestätigt im Zweifel die Baubehörde der Gemeinde; die Verantwortung für den Entwurf bleibt beim Büro. Piloti nennt jede Quelle mit Fundstelle und sagt, welches der beiden Gesetze es herangezogen hat, damit das Büro nachlesen kann.
Häufige Fragen
Welche OIB-Richtlinien gelten in Salzburg?
Laut OIB-Übersicht (Stand: September 2025) hat Salzburg die OIB-Richtlinien 2023 nicht für verbindlich erklärt. In Kraft sind die Richtlinien 1 bis 5 in der Ausgabe 2019; für die RL 6 weist die Übersicht in Salzburg keine Ausgabe als in Kraft aus, auch die Ausgabe 2025 nicht (Stand: Juli 2026). Die geltende Regel steht im Landesrecht.
Wo finde ich das Salzburger Bautechnikgesetz und das Baupolizeigesetz im Volltext?
Beide im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), kostenlos und in der geltenden Fassung. Piloti öffnet eine zitierte Stelle aus beiden Gesetzen direkt aus dem RIS, markiert.
Kann Piloti Fragen zum Salzburger Baurecht beantworten?
Ja. Piloti beantwortet Fragen zu einem Salzburger Projekt aus dem Bautechnikgesetz 2015, dem Baupolizeigesetz 1997 und den OIB-Richtlinien, mit geprüfter Fundstelle und der Ausgabe dazu. Es sagt, welches der beiden Gesetze die Frage beantwortet.
Gibt es eine Salzburger Bauordnung?
Nicht unter diesem Namen. Die Aufgaben, die in anderen Ländern eine Bauordnung erfüllt, teilen sich in Salzburg das Bautechnikgesetz 2015 (Anforderungen an Bauwerke) und das Baupolizeigesetz 1997 (Bewilligung, bewilligungsfreie Maßnahmen, Bauanzeige).
Wann reicht in Salzburg eine Bauanzeige?
Das regelt das Baupolizeigesetz 1997, zusammen mit der Frage, was bewilligungsfrei ist. Piloti sucht die Stelle für Ihr Vorhaben heraus und zitiert sie; ob Ihr Fall darunter fällt, bestätigt im Zweifel die Baubehörde der Gemeinde.
Weiterlesen
- Baurecht nach BundeslandBaurecht in Oberösterreich: Oö. Bauordnung 1994 und OIB-Richtlinien
- Baurecht nach BundeslandBaurecht in Tirol: Tiroler Bauordnung 2022 und OIB-Richtlinien
- Baurecht nach BundeslandBaurecht in Kärnten: Kärntner Bauordnung 1996 und OIB-Richtlinien
- GlossarWas sind die OIB-Richtlinien?
- GlossarWas ist das RIS?
- AnwendungenEinreichunterlagen prüfen: Was fehlt dem Bauansuchen noch?
- AnwendungenWas darf ich auf dem Grundstück bauen?