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Einreichunterlagen prüfen: Was fehlt dem Bauansuchen noch?

Piloti legt die Unterlagenliste aus der Bauordnung Ihres Bundeslands neben Ihr Einreichpaket und zeigt Stück für Stück, was da ist und was fehlt. Aus jeder Lücke wird ein offener Punkt im Projekt.

Kurz gesagt

Der Einreichcheck von Piloti gleicht Ihr Einreichpaket mit den Unterlagen ab, die Bauordnung und Verordnungen Ihres Bundeslands für dieses Verfahren verlangen, und führt jedes Stück mit Fundstelle als vorhanden, fehlend oder nicht anwendbar. So steht vor dem Bauansuchen fest, dass das Paket vollständig ist; was fehlt, wird zur Aufgabe im Projekt.

Mit einer echten Frage testenStand: September 2026

Was Piloti liefert

Eine Prüftabelle, eine Zeile je Unterlage
Mit Status, Fundstelle und Ergebnis, oben die Zählung je Status. Nichts steht als „vermutlich dabei“: Die offenen Punkte sind die Arbeitsliste, nicht eine Fußnote.
Das Verfahren als Ablauf
Einreichung, Verhandlung, Bewilligung, Fertigstellung als nummerierte Stufen, der Schritt, an dem Ihr Projekt steht, markiert, sobald das Gespräch ihn kennt.
Behörde und Büro getrennt
Was das Gesetz verlangt und was Ihr Büro verlangt, in zwei Gruppen, jede mit ihrer eigenen Quelle.
Eine Checkliste für das Team
Auf Wunsch schreibt Piloti die offenen Punkte als Checkliste ins Projekt, mit Fassungen und Freigabe, und als Word-Datei zum Herunterladen.

Warum eine Checkliste aus der Schublade nicht reicht

Welche Unterlagen die Behörde verlangt, steht in der Bauordnung des Landes und in seinen Verordnungen. Neun Länder, neun Listen, und nicht jedes Vorhaben braucht dasselbe Verfahren: Bauansuchen, Bauanzeige, Abweichung und Fertigstellungsanzeige sind verschiedene Pakete, und das Land entscheidet, welches Ihr Vorhaben braucht.

Die teuerste Art, vollständig auszusehen, ist eine erinnerte Wiener Liste auf einem niederösterreichischen Vorhaben. Jedes Stück scheint da, nur das eine nicht, das dort verlangt wird.

Und dann gibt es, was Ihr Büro zusätzlich verlangt, etwa eine interne Freigabe. Das steht nicht in der Bauordnung, sondern in Ihrem Büroarchiv, und es gehört getrennt geführt.

So arbeitet Piloti die Frage durch

  1. 01

    Verfahren und Land festhalten

    Steht das Bundesland im Projekt, arbeitet Piloti darunter und nennt es. Fehlt es, ist das die eine Frage. Dann das Verfahren: Bauansuchen oder Bauanzeige, Abweichung oder Fertigstellung.

  2. 02

    Die Liste aus dem Gesetz holen

    Die geforderten Unterlagen holt Piloti aus Bauordnung und Verordnungen des Landes im RIS, nicht aus dem Gedächtnis. Was Ihr Büro zusätzlich fordert, kommt aus dem Büroarchiv und steht in eigenen Zeilen.

  3. 03

    Abgleichen

    Jedes geforderte Stück wird gegen die Projektunterlagen gehalten: vorhanden mit Fundstelle, fehlt, oder nicht anwendbar mit der Klausel, die es entbehrlich macht. Die Namen bleiben die der Bestimmung. Was sie „Lageplan“ nennt, heißt auch in der Antwort Lageplan.

  4. 04

    Offene Punkte zu Arbeit machen

    Was fehlt, wird zum offenen Punkt im Projektgedächtnis, und „Klären“ macht aus einem davon eine eigene Aufgabe. Den ganzen Check können Sie als Aufgabe mit Termin geben: „Mach den Einreichcheck bis Freitag.“

Was Piloti von Ihnen braucht

  • Das Bundesland, und wenn Sie es schon wissen, das Verfahren.
  • Die Art des Vorhabens: Neubau, Zubau, Umbau, Nutzungsänderung.
  • Die Unterlagen, die schon da sind: Pläne, Baubeschreibung, Nachweise, Zustimmungen, als PDF, Word, Excel oder ganzer Ordner.
  • Falls es eine gibt: die Einreich-Checkliste Ihres Büros im Büroarchiv.

Gut zu wissen

Der Einreichcheck stellt die Vollständigkeit des Pakets fest; ob der Entwurf die Anforderungen erfüllt, prüfen die Arbeitsweisen zu Gebäudeklasse, Brandschutz und Bebauung. Was eine Baubehörde über das Gesetz hinaus in ihrer Praxis verlangt, nimmt Piloti mit, sobald Ihr Büro es im Archiv festgehalten hat. Unterschrift und Verantwortung für die Einreichung bleiben bei der Planverfasser:in.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Einreichung?

Das hängt vom Bundesland und vom Verfahren ab: Die Bauordnung und ihre Verordnungen legen fest, was einem Bauansuchen oder einer Bauanzeige beizulegen ist. Einreichplan, Lageplan und Baubeschreibung sind fast immer dabei, die verbindliche Liste steht aber im Landesrecht. Piloti holt sie für Ihr Land aus dem RIS und gleicht sie mit Ihrem Paket ab.

Prüft der Einreichcheck, ob mein Projekt genehmigungsfähig ist?

Nein. Er prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Ob der Entwurf die Anforderungen erfüllt, ist eine eigene Frage, die Piloti mit den Arbeitsweisen zu Gebäudeklasse, Brandschutz, Bebauung und den übrigen Richtlinien bearbeitet.

Kann Piloti den Einreichcheck regelmäßig wiederholen?

Ja. Sie geben ihn als Aufgabe mit Termin oder planen ihn wiederkehrend ein, etwa mit „prüf das jeden Montag“. Die Aufgabe läuft unter Ihrem Namen und mit Ihren Rechten.

Was ist der Unterschied zwischen Bauansuchen und Bauanzeige?

Beides sind Verfahren nach der Bauordnung des Landes, aber für verschiedene Vorhaben und mit verschiedenen Unterlagen. Welches Vorhaben welches Verfahren braucht, regelt jedes Bundesland selbst, und Begriffe wie Schwellen unterscheiden sich. Piloti nennt die Bestimmung Ihres Landes, bevor es die Liste aufstellt.