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Was gehört in einen Einreichplan?

Ein Einreichplan wird selten abgelehnt, weil der Entwurf schlecht ist, sondern weil etwas fehlt. Was hineingehört, bestimmt die Bauordnung des Landes, in dem das Projekt steht. Der Einreichcheck von Piloti zeigt, was dem Paket noch fehlt, bevor die Behörde es tut.

Kurz gesagt

Der Einreichplan ist die Plandarstellung, die mit dem Bauansuchen oder der Bauanzeige bei der Baubehörde eingereicht wird, meist Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Baubeschreibung; was er genau enthalten muss und welche Unterlagen dazugehören, regelt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Piloti prüft mit dem Einreichcheck, was dem Paket in diesem Bundesland noch fehlt, mit Fundstelle im Landesrecht.

Mit einer echten Frage testenStand: September 2026

Was ein Einreichplan ist

Der Einreichplan zeigt der Behörde das Vorhaben so, dass sie es nach Bau- und Raumordnungsrecht beurteilen kann. Er ist kein Ausführungsplan: Details der Konstruktion gehören meist nicht hinein, Lage, Höhen, Nutzungen und Abstände sehr wohl.

Welche Pläne und Beilagen verlangt sind, steht in der Bauordnung und teils in eigenen Verordnungen des Landes. Auch das Verfahren unterscheidet sich: Bauansuchen, Bauanzeige, Bauanmeldung, je nach Land und Vorhaben mit anderen Unterlagen.

Wie Piloti dabei hilft

Die Arbeitsweise „Einreichcheck“ prüft, was einer Einreichung in diesem Bundesland noch fehlt: die Vollständigkeit des Pakets, mit Fundstelle im Landesrecht. Sie läuft auch als Aufgabe, etwa „Mach den Einreichcheck bis Freitag“, unter Ihrem Namen und mit Ihren Berechtigungen; das Ergebnis landet als offene Punkte im Projekt.

Was in der Regel dazugehört

  • Lageplan mit Grundgrenzen, Nachbargrundstücken, Baulinien und Abständen.
  • Grundrisse aller Geschoße, Schnitte und Ansichten mit Höhenangaben zum bestehenden und künftigen Gelände.
  • Baubeschreibung mit Nutzung, Konstruktion und den Angaben, die das Land verlangt.
  • Nachweise und Beilagen je nach Land und Vorhaben, etwa Grundbuchsauszug, Zustimmung der Grundeigentümer:innen, Energieausweis.
  • Die Unterschriften, die das Landesrecht vorsieht, in der Regel von Bauwerber:in, Grundeigentümer:in und Planverfasser:in.

Warum die Vollständigkeit so viel Zeit kostet

Fehlt eine Beilage, stellt die Behörde einen Verbesserungsauftrag, und das Verfahren steht, bis sie nachgereicht ist. Das kostet Wochen, die in keinem Terminplan stehen. Die Liste der Unterlagen ist nicht schwer, aber sie ist je Land anders und ändert sich mit Novellen, und genau das macht sie fehleranfällig.

Wer in mehreren Bundesländern einreicht, kennt das: Die Checkliste aus dem letzten Projekt passt zum Land von damals.

Gut zu wissen

Der Einreichcheck sagt, was dem Paket fehlt; ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist, beurteilen Planung und Behörde. Einzelfragen dazu, etwa zur Gebäudeklasse oder zum Brandschutz, beantwortet Piloti getrennt, mit Fundstelle.

Häufige Fragen

Was muss ein Einreichplan enthalten?

In der Regel Lageplan, Grundrisse aller Geschoße, Schnitte und Ansichten mit Höhenangaben sowie eine Baubeschreibung. Welche Pläne und Beilagen genau verlangt sind, legt die Bauordnung des Bundeslandes fest, teils ergänzt durch eigene Verordnungen.

Wer darf Einreichpläne erstellen?

Das regelt das Landesrecht zusammen mit den Berufsrechten. In der Regel sind das Ziviltechniker:innen mit passender Befugnis, etwa Architekt:innen, sowie Baumeister:innen. Für kleine Vorhaben sehen manche Länder Erleichterungen vor.

Was ist der Unterschied zwischen Bauansuchen und Bauanzeige?

Beim Bauansuchen entscheidet die Behörde mit Bescheid über eine Baubewilligung. Die Bauanzeige ist für bestimmte, meist kleinere Vorhaben ein vereinfachtes Verfahren. Welche Vorhaben wohin gehören, legt jedes Land selbst fest.

Prüft Piloti, ob mein Einreichplan genehmigt wird?

Nein. Der Einreichcheck prüft die Vollständigkeit des Pakets für das Bundesland, nicht die Übereinstimmung des Entwurfs mit dem Baurecht. Einzelfragen dazu, etwa zur Gebäudeklasse oder zum Brandschutz, beantwortet Piloti getrennt, mit Fundstelle.