NotebookLM oder Piloti?
Piloti bringt das österreichische Baurecht mit; NotebookLM, das Google inzwischen Gemini Notebook nennt, antwortet aus den Quellen, die Sie selbst hinzufügen. Beide zitieren. Der Unterschied liegt darin, wer die Quellen sammelt und wer im Blick hat, welche Fassung im Bundesland gilt.
Angaben zu NotebookLM (Gemini Notebook) laut Google, gelesen im September 2026.
Kurz gesagt
Für Baurecht in Österreich ist Piloti die bessere Wahl: Die Landesbauordnungen aus dem RIS und die OIB-Richtlinien sind schon da, Piloti nennt die Ausgabe, die im Bundesland gilt, und bettet die Antwort in die Projektarbeit ein. NotebookLM (Gemini Notebook) passt für Sammlungen, die Sie selbst zusammenstellen.
Was Piloti mitbringt
Mit Piloti beginnt die Arbeit bei der Frage, nicht beim Sammeln. Die neun Landesbauordnungen und verwandtes Landesrecht aus dem RIS, die OIB-Richtlinien, ein Normenverzeichnis und Bundesgesetze wie ASchG und Arbeitsstättenverordnung stehen bereit. Dazu kommen Ihr Büroarchiv, das kein anderes Büro sieht, und die Dokumente des Projekts.
Die Antwort beginnt mit dem Ergebnis als kopierbarem Wert, danach folgen Begründung, Annahmen und Fundstelle bis Paragraf, Punkt oder Seite, etwa „Pkt. 3.5.2 · S. 7“. Prüfungen nach Gebäudeklasse erscheinen als Tabelle mit Quelle und Ergebnis je Zeile.
Im Detail
| Piloti | NotebookLM (Gemini Notebook) | |
|---|---|---|
| Prinzip | Österreichisches Baurecht ist schon da, dazu Ihr Büroarchiv und Ihre Projektdokumente | Antworten auf Grundlage der Quellen, die Sie in ein Notizbuch geben |
| Quellen | Landesrecht aus dem RIS, OIB-Richtlinien, Normenverzeichnis, Bundesgesetze; Uploads als PDF, Word, Excel, PowerPoint, CSV, Bild oder ganzer Ordner | PDFs, Websites, YouTube, Audio, Google Docs und Slides; bis 500.000 Wörter oder 200 MB je Quelle |
| Bundesland und Ausgabe | Zieht die Gesetze des Bundeslands heran und nennt die OIB-Ausgabe, die dort gilt | Sie entscheiden, welche Fassung Sie hinzufügen; bis 50 Quellen je Notizbuch im kostenlosen Tarif, 100 bis 600 in höheren |
| Belege | Fundstelle bis Paragraf, Punkt oder Seite, vor dem Anzeigen gegen den Quelltext geprüft | Zitate im Text, die auf die Stelle in Ihrer Quelle verweisen |
| Zusammenarbeit | Projekte mit Fassungen, Aufgaben, Projektgedächtnis und Freigabe im Posteingang | Notizbücher lassen sich teilen |
| Training | Kein Training mit Büro-Daten | Laut Google werden hochgeladene Daten nie zum Training verwendet |
Angaben zu NotebookLM (Gemini Notebook) laut Google, gelesen im September 2026. Stimmt etwas nicht mehr, schreiben Sie uns, und wir korrigieren es.
Wo Piloti vorn liegt
- Die Quellen sind schon da: neun Landesbauordnungen und verwandtes Landesrecht aus dem RIS, OIB-Richtlinien, für Wien auch Bautechnikverordnung 2023, Garagengesetz 2008 und MA 37 Merkblätter.
- Die Ausgabe folgt dem Bundesland. Laut OIB-Übersicht gilt die Ausgabe 2023 nicht überall; Piloti nennt die Ausgabe, die im Bundesland gilt, wenn sie den Wert verändert.
- Rückfragen bei fehlenden Fakten: Fehlt die Gebäudeklasse oder das Bundesland, fragt Piloti nach oder nennt die Annahme.
- Fragen werden zu Arbeit im Projekt: Aufgaben, Tiefenrecherche mit Bericht, Aktenvermerk zur Freigabe.
Wofür NotebookLM gut passt
- Sammlungen, deren Quellen Sie selbst bestimmen: Wettbewerbsunterlagen, Fachvorträge, Literatur zu einem Entwurfsthema.
- Viele Formate, auch Video und Audio, etwa die Aufzeichnung eines Vortrags zu einer Novelle.
- Sofort nutzbar, kostenlos oder in Google Workspace enthalten.
Was ein Baurechts-Notizbuch an Pflege braucht
Wer NotebookLM für Baurecht nutzt, baut sein eigenes Regelwerk: die OIB-Richtlinien in der Ausgabe, die im Bundesland gilt, die Bauordnung und die Bautechnikvorschriften jedes Landes, in dem das Büro plant, dazu Merkblätter. In Wien sind das die Bauordnung für Wien und die Wiener Bautechnikverordnung 2023, in Salzburg das Bautechnikgesetz 2015 und das Baupolizeigesetz 1997, in Tirol die Tiroler Bauordnung 2022. Neun Bundesländer, neun Sammlungen.
Dann beginnt die Pflege. Laut OIB-Übersicht ist die OIB-Richtlinie 6 in der Ausgabe 2025 bisher nur in Tirol und Wien in Kraft, die Ausgabe 2027 wird vorbereitet, und Landesgesetze werden novelliert. Jede neue Fassung muss jemand im Büro bemerken, hinzufügen und die alte aus dem Notizbuch nehmen. Übersieht man das, zitiert das Notizbuch sauber aus einer veralteten Quelle. Mit Piloti stellen Sie die Frage, und das Landesrecht des Projekts ist schon zur Hand.
Gut zu wissen
Die Verantwortung für den Entwurf bleibt beim Planungsbüro. Piloti nennt zu jeder Antwort die Quellen, damit Sie sie prüfen können, und fragt nach, wenn ein entscheidender Fakt wie das Bundesland fehlt. Was der Bebauungsplan für Ihr Grundstück festlegt, liest Piloti aus dem Plan im Projekt; fehlt er, sagt es, wo Sie nachsehen.
Häufige Fragen
Ist NotebookLM dasselbe wie Gemini Notebook?
Ja. Google führt NotebookLM inzwischen unter dem Namen Gemini Notebook. Das Prinzip: Antworten auf Grundlage der Quellen, die Sie in ein Notizbuch geben, mit Zitaten im Text.
Kann ich die OIB-Richtlinien in NotebookLM hochladen?
Ja, als PDF wie jedes andere Dokument. Sie wählen dann selbst die Ausgabe, die im Bundesland Ihres Projekts gilt, und tauschen sie aus, wenn sich das ändert. Laut OIB-Übersicht gilt die Ausgabe 2023 nicht in allen Bundesländern; maßgeblich ist die Bautechnikverordnung oder das Gesetz des Landes. Piloti nennt die Ausgabe, die im Bundesland gilt, von sich aus.
Wie viele Quellen passen in ein Notizbuch?
Laut Google bis 50 Quellen je Notizbuch im kostenlosen Tarif und 100 bis 600 in höheren Tarifen, jede bis 500.000 Wörter oder 200 MB. Beim Baurecht ist selten die Menge die Grenze, eher die Pflege: welche Fassung gerade gilt.
Verwendet Google meine Dokumente zum Training?
Laut Google werden hochgeladene Daten nie zum Training verwendet. Auch Piloti trainiert keine Modelle mit Büro-Daten, und Pläne bleiben Eigentum des Büros.